KFZ Gutachter Ausbildung Wertermittlung
Ausbildung | Weiterbildung zum KFZ Sachverständigen Wertermittler
Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt.
Tätigkeitsfeld
Täglich suchen Menschen Rat und Hilfe von qualifizierten KFZ-Sachverständigen, die in Ihrer Gesamtheit wichtiges Bindeglied in der automobilen Welt sind.
Zertifikate nach Abschluss
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Von 08:00 bis 20:00 Uhr
Leiterin der Kundenbetreuung
Simone Müller
☏ 0157 / 34 35 60 33
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Kosten des Seminars
1.495,00 EUR (Netto)
Wichtiger Hinweis
* Eine MwSt. wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach §4 Nr. 21 a)bb) UStG um
eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuer-pflichtige Bildungsmaßnahme handelt.
Ausbildung
Das Betätigungsfeld der KFZ-Wertgutachter ist vielseitig:
- Fahrzeugbewertung
- Restwertermittlung
- Oldtimer-Gutachten
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Merkantile Wertminderung (Minderwertformel: Hamburger Modell, Halbwachs und Ruhkopf / Sahm)
ZIEL
Unsere Seminarteilnehmer werden in die Lage versetzt, Wertgutachten im KFZ-Wesen selbständig zu erstellen, sowie die Bewertung von Leasing- und Gebrauchtfahrzeugen durchzuführen. Ihre berufliche Qualifikation ermöglicht es uns, Sie in einem Intensiv-Seminar in verhältnismäßig kurzer Zeit zu schulen.
INHALTE
- KFZ-Wertermittlung
- Recht und Versicherung
- Einflussfaktoren einer Fahrzeugwertermittlung
- Fahrzeugbewertung (PKW, Zweirad, LKW und Aufbauten) mittels EDV
- Wertermittlung unter Zuhilfenahme von Restwert- und Internetbörsen und Fahrzeug Aufkäufer
- Individuelle regionale und überregionale Marktermittlung
- Bewertung nach Wertkurven
- Wiederbeschaffungswert, PKW, Zweirad und LKW Wertminderung (Alt- und Vorschäden)
- Händlereinkaufswert
- Zeitwert
Gründe für die Erstellung von Fahrzeugbewertungen:
- An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
- Erbschaft
- Verzollung
- Der marktgerechte Fahrzeugwert: z. B. durch Fahrzeugbewertung, durch überregionale Marktabfrage (Zeitschriften, Internet, Auktionen)
- Restwertermittlung nach BGH
- Wertgutachten z. B. für Oldtimer, Grundlagen des Sachverständigenrechts
- Erläuterungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Besonderheiten § 13 AKB
Seminardauer für den Lehrgang | KFZ Wertermittlung
3 TAGE Intensiv Seminar
Das Seminar umfasst 3 Tage (täglich von 9.00 bis ca.17.00 Uhr). Letzter Seminartag ist Prüfungstag.
Dieses Zeitmodell erlaubt es den Seminarteilnehmern, sich ohne Verlust der üblichen Geschäftszeiten weiterzubilden und sich parallel dazu das neue Geschäftsfeld der Sachverständigentätigkeit zu erschließen.
Der Teilnehmer erhält nach gezahlter Seminargebühr die Seminar-Vorbereitungs-CD, mit den Seminar-Inhalten frühzeitig übersandt. Somit ist eine effektive Vorbereitung für das Seminar möglich und der Teilnehmer besitzt bereits umfangreiche Kenntnisse zum Seminarantritt.
Kenntnisprüfung zum KFZ Sachverständigen
Prüfgebühren 3 Tage Seminar jeweils netto 299,00€ zzgl. 56,81€ (19% MwSt.), brutto 355,81€. Bei 5 Tage komplett Seminar netto 398,00€ zzgl. 75,62€ (19% MwSt.), brutto 473,62€. (Ersparnis Prüfgebühr bei 5 Tage Seminar Wert und Schäden netto 200,00€ zzgl. 38,00€ (19% MwSt.), brutto 238,00€.) Das DAT – Seminar endet mit der Kenntnisprüfung vor dem Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. Sie erhalten nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung und ein Zertifikat des Verbandes freier KFZ-Sachverständiger e.V. Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie ein Folgeseminar kostenlos besuchen und erneut an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall werden die Prüfungsgebühren von der DAT zur Hälfte übernommen.
ZERTIFIKATE
- Teilnahmezertifikat der DAT
- Zertifikat vom Fachverband mit Prüfbescheinigung
DOZENTEN
Das Dozententeam besteht aus Professoren, Diplom-Ingenieuren, Rechtsanwälten, Diplom-Betriebswirten, staatlich geprüften KFZ-Technikern, KFZ-Sachverständigen, KFZ-Meistern usw., die eine optimale theoretische und praxisorientierte Weiterbildung gewährleisten. Sie sind fachlich und didaktisch hoch qualifiziert und vermitteln den Lehrstoff leicht verständlich und interessant.
GEBÜHREN
Weiterbildung und Kooperation
Während der Weiterbildung steht die SBW als ständiger Ansprechpartner in allen seminar- und fachbezogenen Fragen zur Verfügung.
Die Seminargebühr beträgt 1495,00€.
Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt.
Enthalten sind Teilnahmekosten, umfassende Seminarunterlagen
Fördermöglichkeiten für den KFZ Sachverständigen
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Jobcenter
- Bundeswehr Berufsförderungsdienst
- Berufsgenossenschaft (BG)
UNTERBRINGUNG
Aufgrund der bundesweiten Tätigkeit der DAT, finden die Schulungen in der Regel in der Nähe der Wohnsitze der Teilnehmer statt. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, Übernachtungen für die Seminardauer am Veranstaltungsort zu buchen, hilft der persönliche Kundenbetreuer der DAT gerne bei der Reservierung. Die Kosten der Übernachtungen sind vom Teilnehmer mit dem Hotel abzurechnen.
Bei Fragen und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte and die DAT Kundenbetreuung.
Diese ist montags bis freitags von 7:30 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar: 0172/251 22 29
Grundvoraussetzungen
Einstiegsqualifikation zum KFZ Sachverständigen | Wertermittlung
- KFZ-Meister
- KFZ-Techniker-Meister
- Lackierer-Meister
- KFZ-Elektriker-Meister
- Zweiradmechaniker-Meister
- Karosseriebau-Meister
- staatl. geprüfter KFZ-Techniker
- Dipl.-Ing. FH / TH mit Fachrichtung Kraftfahrzeug
- Altgeselle
QUALIFIZIERUNG: AUS GUTEN GRÜNDEN
- Wettbewerbsvorteil – höhere Anerkennung bei Auftraggebern auch in angrenzenden Bereichen
- Fachkompetenz – Erhöhung der Vertrauensbasis bei Auftraggebern
- neues Betätigungsfeld und Erweiterung der Kundenkontakte mit zusätzlichen Einnahmen
- Auftragserteilung durch Private, Firmen, Gerichte, Versicherer, Expertensuchdienste, Banken, Rechtsanwälte, etc
- zweites Standbein durch Selbständigkeit als Bausachverständiger
Ausbildungsinhalte
AUSBILDUNGSINHALTE KFZ WERTGUTACHTER
LEHRINHALTE – KFZ-WERTGUTACHTER
1. SACHVERSTÄNDIGENAUSRÜSTUNG
2. DER GUTACHTENAUFTRAG
- Auftragserteilung
- Abtretungserklärung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. WICHTIGE FAKTOREN ZUR ERSTELLUNG VON WERTGUTACHTEN
- Erläuterung von Kundenarten / Fahrzeugarten
4. AB WANN IST EIN FAHRZEUG EIN OLDTIMER?
5. WAS IST EIN YOUNGTIMER?
6. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF RESTAURATION / RESTAURIERUNG?
7. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF TUNING?
8. BEWERTUNGSFAKTOREN FÜR WERTGUTACHTEN
- Positiv wertbeeinflussende Faktoren
- Negativ wertbeeinflussende Faktoren
- Neutral wertbeeinflussende Faktoren
9. ABLAUF EINER BEWERTUNG
- Auftragserstellung
- Identitätsprüfung
- Fahrzeugbesichtigung
- Dokumentation
- Fotografische Dokumentation
- Ausarbeitung des Gutachtens
- Honorarrechnung
10. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
- Marktwert
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Wiederherstellungswert
- Verkehrswert
- Versicherungswert
- Zeitwert
11. ZUSTANDSNOTEN
- Noten 1-5
- Der Oldtimer
12. CHECKLISTE FÜR LIEBHABERFAHRZEUGE
13. ANFORDERUNGSKATALOG FÜR DIE BEGUTACHTUNG VON OLDTIMERN
14. FOTOGRAFISCHE DOKUMENTATION
15. WERTGUTACHTEN
16. MUSTERGUTACHTEN DAT
17. MUSTERGUTACHTEN LKW IVECO
18. MUSTERGUTACHTEN TÜV
19. MUSTERGUTACHTEN CLASSIC-TAX
20. MUSTERGUTACHTEN VW KÄFER
21. MUSTERGUTACHTEN CAREXPERT
22. MUSTERGUTACHTEN VW KÄFER 2
23. SCHADENSRECHT
- Begriffsbestimmungen
- Rechtsanwaltskosten
- Die Schadensabwicklung von Unfällen mit Beteiligung von Leasingfahrzeugen
- Inhalt des Leasingvertrages
- Informations-und Mitwirkungspflichten
- Abrechnung auf fiktiver Baisis
- Sonstige Pflichten des Leasingnehmers
- Ansprüche des Leasingnehmers / Leasinggebers
- Totalschaden
- 130%-Grenze
- Quotenrecht
- Restwert / Wertminderung
- Sonstige Kosten
- Haftung des Leasingnehmers
- Haftung des Dritten und des Kaskoversicherers
- Wertbegriffe
- Haftpflicht / Deckung
- Bürgerliches Gesetzbuch
- §823 Schadensersatzpflicht
- §249 Schadenersatz durch Naturalherstellung
- §250 Schadenersatz in Geld nach Fristsetzung
- $251 Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung
- $252 Entgangener Gewinn
- §631 Werkvertrag
- $632 Vergütung (neue Fassung)
- $315 Bestimmung der Leistung
- $316 Bestimmung der Gegenleistung
- Vergütung (JVEG)
- Allgemeine Vorschriften
- Gemeinsame Vorschriften
- Vegütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- Schlussvorschriften
- Zivilprozessordnung
- Leitsätze und Erläuterungen für Gutachten
- Honorar nach Schadenshöhe
- Diverse Gerichtsurteile
- Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Für weitere Fragen oder Anfragen zu Seminaren für den KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter stehen wir ihnen gerne zu einem persönlichen Kundengespräch zur Verfügung.
Termine & Orte
Unsere Seminare finden in folgenden Orten statt:
weitere Datails finden Sie im unten stehenden Kalender
Januar: 15.01.2025 – 17.01.2025 Frankfurt am Main
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Juli:
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Februar: 12.02.2025 – 14.02.2025 Nettetal/NRW
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August:
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März: 12.03.2025 – 14.03.2025 Nettetal/NRW
19.03.2025 – 21.03.2025 Großraum Hamburg
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September:
|
April: 23.04.2025 – 25.04.2024 Großraum München
|
Oktober:
|
Mai:
|
November:
|
Juni:
|
Dezember: 11.12.2024-13.12.2024 Nettetal/NRW
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