KFZ Gutachter Ausbildung Wertermittlung

  • Gutachter Ausbildung KFZ und Bau Sachverständiger werden mit der SBW GmbH aus Nettetal. Ihr Partner für das Sachverständigenwesen in ganz Deutschland

Ausbildung | Weiterbildung zum KFZ Sachverständigen Wertermittler

Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt.

Tätigkeitsfeld

Täglich suchen Menschen Rat und Hilfe von qualifizierten KFZ-Sachverständigen, die in Ihrer Gesamtheit wichtiges Bindeglied in der automobilen Welt sind.

Zertifikate nach Abschluss

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0 21 53 / 97 76 – 0

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Leiterin der Kundenbetreuung
Simone Müller
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Kosten des Seminars

1.495,00 EUR (Netto)

Wichtiger Hinweis

* Eine MwSt. wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach §4 Nr. 21 a)bb) UStG um
eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuer-pflichtige Bildungsmaßnahme handelt.

Das Betätigungsfeld der KFZ-Wertgutachter ist vielseitig:

  • Fahrzeugbewertung
  • Restwertermittlung
  • Oldtimer-Gutachten
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Merkantile Wertminderung (Minderwertformel: Hamburger Modell, Halbwachs und Ruhkopf / Sahm)

ZIEL

Unsere Seminarteilnehmer werden in die Lage versetzt, Wertgutachten im KFZ-Wesen selbständig zu erstellen, sowie die Bewertung von Leasing- und Gebrauchtfahrzeugen durchzuführen. Ihre berufliche Qualifikation ermöglicht es uns, Sie in einem Intensiv-Seminar in verhältnismäßig kurzer Zeit zu schulen.

INHALTE

  • KFZ-Wertermittlung
  • Recht und Versicherung
  • Einflussfaktoren einer Fahrzeugwertermittlung
  • Fahrzeugbewertung (PKW, Zweirad, LKW und Aufbauten) mittels EDV
  • Wertermittlung unter Zuhilfenahme von Restwert- und Internetbörsen und Fahrzeug Aufkäufer
  • Individuelle regionale und überregionale Marktermittlung
  • Bewertung nach Wertkurven
  • Wiederbeschaffungswert, PKW, Zweirad und LKW Wertminderung (Alt- und Vorschäden)
  • Händlereinkaufswert
  • Zeitwert

Gründe für die Erstellung von Fahrzeugbewertungen:

  • An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
  • Erbschaft
  • Verzollung
  • Der marktgerechte Fahrzeugwert: z. B. durch Fahrzeugbewertung, durch überregionale Marktabfrage (Zeitschriften, Internet, Auktionen)
  • Restwertermittlung nach BGH
  • Wertgutachten z. B. für Oldtimer, Grundlagen des Sachverständigenrechts
  • Erläuterungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Besonderheiten § 13 AKB

Seminardauer für den Lehrgang | KFZ Wertermittlung

3 TAGE Intensiv Seminar

Das Seminar umfasst 3 Tage (täglich von 9.00 bis ca.17.00 Uhr). Letzter Seminartag ist Prüfungstag.

Dieses Zeitmodell erlaubt es den Seminarteilnehmern, sich ohne Verlust der üblichen Geschäftszeiten weiterzubilden und sich parallel dazu das neue Geschäftsfeld der Sachverständigentätigkeit zu erschließen.

Der Teilnehmer erhält nach gezahlter Seminargebühr die Seminar-Vorbereitungs-CD, mit den Seminar-Inhalten frühzeitig übersandt. Somit ist eine effektive Vorbereitung für das Seminar möglich und der Teilnehmer besitzt bereits umfangreiche Kenntnisse zum Seminarantritt.

Kenntnisprüfung zum KFZ Sachverständigen

Prüfgebühren 3 Tage Seminar jeweils netto 299,00€ zzgl. 56,81€ (19% MwSt.), brutto 355,81€. Bei 5 Tage komplett Seminar netto 398,00€ zzgl. 75,62€ (19% MwSt.), brutto 473,62€. (Ersparnis Prüfgebühr bei 5 Tage Seminar Wert und Schäden netto 200,00€ zzgl. 38,00€ (19% MwSt.), brutto 238,00€.) Das DAT – Seminar endet mit der Kenntnisprüfung vor dem Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. Sie erhalten nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung und ein Zertifikat des Verbandes freier KFZ-Sachverständiger e.V. Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie ein Folgeseminar kostenlos besuchen und erneut an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall werden die Prüfungsgebühren von der DAT zur Hälfte übernommen.

ZERTIFIKATE

  • Teilnahmezertifikat der DAT
  • Zertifikat vom Fachverband mit Prüfbescheinigung

DOZENTEN

Das Dozententeam besteht aus Professoren, Diplom-Ingenieuren, Rechtsanwälten, Diplom-Betriebswirten, staatlich geprüften KFZ-Technikern, KFZ-Sachverständigen, KFZ-Meistern usw., die eine optimale theoretische und praxisorientierte Weiterbildung gewährleisten. Sie sind fachlich und didaktisch hoch qualifiziert und vermitteln den Lehrstoff leicht verständlich und interessant.

GEBÜHREN

Weiterbildung und Kooperation

Während der Weiterbildung steht die SBW als ständiger Ansprechpartner in allen seminar- und fachbezogenen Fragen zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt 1495,00€.

Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt.

Enthalten sind Teilnahmekosten, umfassende Seminarunterlagen

Fördermöglichkeiten für den KFZ Sachverständigen

  • Landesversicherungsanstalt (LVA)
  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Jobcenter
  • Bundeswehr Berufsförderungsdienst
  • Berufsgenossenschaft (BG)

UNTERBRINGUNG

Aufgrund der bundesweiten Tätigkeit der DAT, finden die Schulungen in der Regel in der Nähe der Wohnsitze der Teilnehmer statt. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, Übernachtungen für die Seminardauer am Veranstaltungsort zu buchen, hilft der persönliche Kundenbetreuer der DAT gerne bei der Reservierung. Die Kosten der Übernachtungen sind vom Teilnehmer mit dem Hotel abzurechnen.

Bei Fragen und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte and die DAT Kundenbetreuung.

Diese ist montags bis freitags von 7:30 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar: 0172/251 22 29

Einstiegsqualifikation zum KFZ Sachverständigen | Wertermittlung

  • KFZ-Meister
  • KFZ-Techniker-Meister
  • Lackierer-Meister
  • KFZ-Elektriker-Meister
  • Zweiradmechaniker-Meister
  • Karosseriebau-Meister
  • staatl. geprüfter KFZ-Techniker
  • Dipl.-Ing. FH / TH mit Fachrichtung Kraftfahrzeug
  • Altgeselle

QUALIFIZIERUNG: AUS GUTEN GRÜNDEN

  • Wettbewerbsvorteil – höhere Anerkennung bei Auftraggebern auch in angrenzenden Bereichen
  • Fachkompetenz – Erhöhung der Vertrauensbasis bei Auftraggebern
  • neues Betätigungsfeld und Erweiterung der Kundenkontakte mit zusätzlichen Einnahmen
  • Auftragserteilung durch Private, Firmen, Gerichte, Versicherer, Expertensuchdienste, Banken, Rechtsanwälte, etc
  • zweites Standbein durch Selbständigkeit als Bausachverständiger

AUSBILDUNGSINHALTE KFZ WERTGUTACHTER

LEHRINHALTE – KFZ-WERTGUTACHTER

1. SACHVERSTÄNDIGENAUSRÜSTUNG

2. DER GUTACHTENAUFTRAG

  • Auftragserteilung
  • Abtretungserklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. WICHTIGE FAKTOREN ZUR ERSTELLUNG VON WERTGUTACHTEN

  • Erläuterung von Kundenarten / Fahrzeugarten

4. AB WANN IST EIN FAHRZEUG EIN OLDTIMER?

5. WAS IST EIN YOUNGTIMER?

6. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF RESTAURATION / RESTAURIERUNG?

7. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF TUNING?

8. BEWERTUNGSFAKTOREN FÜR WERTGUTACHTEN

  • Positiv wertbeeinflussende Faktoren
  • Negativ wertbeeinflussende Faktoren
  • Neutral wertbeeinflussende Faktoren

9. ABLAUF EINER BEWERTUNG

  • Auftragserstellung
  • Identitätsprüfung
  • Fahrzeugbesichtigung
  • Dokumentation
  • Fotografische Dokumentation
  • Ausarbeitung des Gutachtens
  • Honorarrechnung

10. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

  • Marktwert
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wiederherstellungswert
  • Verkehrswert
  • Versicherungswert
  • Zeitwert

11. ZUSTANDSNOTEN

  • Noten 1-5
  • Der Oldtimer

12. CHECKLISTE FÜR LIEBHABERFAHRZEUGE

13. ANFORDERUNGSKATALOG FÜR DIE BEGUTACHTUNG VON OLDTIMERN

14. FOTOGRAFISCHE DOKUMENTATION

15. WERTGUTACHTEN

16. MUSTERGUTACHTEN DAT

17. MUSTERGUTACHTEN LKW IVECO

18. MUSTERGUTACHTEN TÜV

19. MUSTERGUTACHTEN CLASSIC-TAX

20. MUSTERGUTACHTEN VW KÄFER

21. MUSTERGUTACHTEN CAREXPERT

22. MUSTERGUTACHTEN VW KÄFER 2

23. SCHADENSRECHT

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtsanwaltskosten
  • Die Schadensabwicklung von Unfällen mit Beteiligung von Leasingfahrzeugen
    • Inhalt des Leasingvertrages
    • Informations-und Mitwirkungspflichten
    • Abrechnung auf fiktiver Baisis
    • Sonstige Pflichten des Leasingnehmers
    • Ansprüche des Leasingnehmers / Leasinggebers
    • Totalschaden
    • 130%-Grenze
    • Quotenrecht
    • Restwert / Wertminderung
    • Sonstige Kosten
    • Haftung des Leasingnehmers
    • Haftung des Dritten und des Kaskoversicherers
  • Wertbegriffe
  • Haftpflicht / Deckung
  • Bürgerliches Gesetzbuch
    • §823 Schadensersatzpflicht
    • §249 Schadenersatz durch Naturalherstellung
    • §250 Schadenersatz in Geld nach Fristsetzung
    • $251 Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung
    • $252 Entgangener Gewinn
    • §631 Werkvertrag
    • $632 Vergütung (neue Fassung)
    • $315 Bestimmung der Leistung
    • $316 Bestimmung der Gegenleistung
  • Vergütung (JVEG)
    • Allgemeine Vorschriften
    • Gemeinsame Vorschriften
    • Vegütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
    • Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
    • Entschädigung von Zeugen und Dritten
    • Schlussvorschriften
  • Zivilprozessordnung
  • Leitsätze und Erläuterungen für Gutachten
  • Honorar nach Schadenshöhe
  • Diverse Gerichtsurteile
  • Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Für weitere Fragen oder Anfragen zu Seminaren für den KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter stehen wir ihnen gerne zu einem persönlichen Kundengespräch zur Verfügung.

Unsere Seminare finden in folgenden Orten statt:

weitere  Datails finden Sie im unten stehenden Kalender

Januar: 15.01.2025 – 17.01.2025  Frankfurt am Main
Juli:
Februar: 12.02.2025 – 14.02.2025  Nettetal/NRW
August:
März:   12.03.2025 – 14.03.2025  Nettetal/NRW
             19.03.2025 – 21.03.2025  Großraum Hamburg
September:
April: 23.04.2025 – 25.04.2024 Großraum München
Oktober:
Mai:
November:
Juni:
Dezember: 11.12.2024-13.12.2024  Nettetal/NRW

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