KFZ-GUTACHTER BASISSEMINAR UNFALLREKONSTRUKTION

  • Gutachter Ausbildung KFZ und Bau Sachverständiger werden mit der SBW GmbH aus Nettetal. Ihr Partner für das Sachverständigenwesen in ganz Deutschland

DER KFZ-SACHVERSTÄNDIGE – UNFALLREKONSTRUKTION

Im immer härter umkämpften Markt der KFZ-Sachverständigen hat nur derjenige Zukunft, der sich ständig weiterbildet und seinen Tätigkeitsbereich erweitert. Häufig kann der Sachverständige über die Erstellung des Schadengutachtens hinaus auch zur nachträglichen Beweissicherung bzw. rekonstruktiven Stellungnahme zum Unfallereignis beauftragt werden. Das Seminar soll anhand praktischer Beispiele als Grundlage für die Rekonstruktion verschiedener Schadenshergänge dienen. Seminarziel ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, verschiedene Schadenshergänge zu dokumentieren und diese zu rekonstruieren.

Zertifikate nach Abschluss

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Leiterin der Kundenbetreuung
Simone Müller
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Kosten des Seminars

1.495.00 EUR (Netto)
zzgl 19 % Mwst 284.05 EUR
Gesamt 1779.05 EUR (Brutto)

SEMINARTHEMEN

  • Einführung in die Unfallrekonstruktion z. B.: Unfallablauf, Unfallspuren
  • Verlauf von Antragungsspuren
  • Glühlampenuntersuchung
  • Lackvergleichsuntersuchung z. B.: das Sichern von Lackspuren, die Lackvergleichsanalyse, die morphologische Untersuchung, die chemische Untersuchung
  • Schadencharakteristik in Abhängigkeit vom Bewegungsverhalten der Fahrzeuge z.B.: Rekonstruktion von Streifkollisionen, der Einfluss von Wankbewegungen, der Einfluss von Nickbewegungen
  • Erkennen der Anstreifrichtung z.B.: die Verformung von Blechteilen, Ablagerung von Fahrzeuglacken in den Türspalten, Mikrostruktur der Lackoberfläche
  • Einfache Geschwindigkeitsrückrechnung

PRAXISBEISPIELE

DAUER

3 TAGE Intensiv Seminar 

Das Seminar umfasst 3 Tage (täglich von 9.00 bis ca.17.00 Uhr). Letzter Seminartag ist Prüfungstag.

Dieses Zeitmodell erlaubt es den Seminarteilnehmern, sich ohne Verlust der üblichen Geschäftszeiten weiterzubilden und sich parallel dazu das neue Geschäftsfeld der Sachverständigentätigkeit zu erschließen.

Der Teilnehmer erhält nach gezahlter Seminargebühr die Seminar-Vorbereitungs-CD, mit den Seminar-Inhalten frühzeitig übersandt. Somit ist eine effektive Vorbereitung für das Seminar möglich und der Teilnehmer besitzt bereits umfangreiche Kenntnisse zum Seminarantritt.

KENNTNISPRÜFUNG

Prüfgebühren 3 Tage Seminar netto 299,00€ zzgl. 56,81€ (19% MwSt.), brutto 355,81€. Das SBW – Seminar endet mit der Kenntnisprüfung vor dem Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. Sie erhalten nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung und ein Zertifikat des Verbandes freier KFZ-Sachverständiger e.V. Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie ein Folgeseminar kostenlos besuchen und erneut an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall werden die Prüfungsgebühren von der DAT zur Hälfte übernommen.

ZERTIFIKATE

  • Teilnahmezertifikat der DAT
  • Zertifikat vom Fachverband mit Prüfbescheinigung

DOZENTEN

Das Dozententeam besteht aus Professoren, Diplom-Ingenieuren, Rechtsanwälten, Diplom-Betriebswirten, staatlich geprüften KFZ-Technikern, KFZ-Sachverständigen, KFZ-Meistern usw., die eine optimale theoretische und praxisorientierte Weiterbildung gewährleisten. Sie sind fachlich und didaktisch hoch qualifiziert und vermitteln den Lehrstoff leicht verständlich und interessant.

GEBÜHREN

Weiterbildung und Kooperation Während der Weiterbildung steht die DAT als ständiger Ansprechpartner in allen seminar- und fachbezogenen Fragen zur Verfügung.

Die Seminargebühr beträgt netto 1495,00€ zzgl. 284,05€ (19% MwSt.), brutto 1.779,05€.

Enthalten sind Teilnahmekosten, umfassende Seminarunterlagen

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

  • Landesversicherungsanstalt (LVA)
  • Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
  • Jobcenter
  • Bundeswehr Berufsförderungsdienst
  • Berufsgenossenschaft (BG)

UNTERBRINGUNG

Aufgrund der bundesweiten Tätigkeit der DAT, finden die Schulungen in der Regel in der Nähe der Wohnsitze der Teilnehmer statt. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, Übernachtungen für die Seminardauer am Veranstaltungsort zu buchen, hilft der persönliche Kundenbetreuer der DAT gerne bei der Reservierung. Die Kosten der Übernachtungen sind vom Teilnehmer mit dem Hotel abzurechnen.

Auskunft erteilt Ihnen gerne unsere DAT Kundenbetreuung

QUALIFIZIERUNG: AUS GUTEN GRÜNDEN

  • Wettbewerbsvorteil – höhere Anerkennung bei Auftraggebern auch in angrenzenden Bereichen
  • Fachkompetenz – Erhöhung der Vertrauensbasis bei Auftraggebern
  • neues Betätigungsfeld und Erweiterung der Kundenkontakte mit zusätzlichen Einnahmen
  • Auftragserteilung durch Private, Firmen, Gerichte, Versicherer, Expertensuchdienste, Banken, Rechtsanwälte, etc
  • zweites Standbein durch Selbständigkeit als Sachverständiger
  • Altgeselle

1. SACHVERSTÄNDIGENAUSRÜSTUNG

2. DER GUTACHTENAUFTRAG

  • Auftragserteilung
  • Abtretungserklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. GUTACHTENAUFBAU

  • Inhalte Deckblatt
  • Technische Daten und Fahrzeugbeschreibung
  • Vortexte
  • Kalkulation
  • Nachtexte
  • Fotodokumentation

4. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

  • Reparaturschaden
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Merkantiler Minderwert
  • Technische Wertminderung
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Totalschaden
  • Verbringungskosten
  • Neu für Alt (NfA)

5. ÜBERSCHLÄGIGE KALKULATION, NACHTRAG USW.

  • Überschlägige Kalkulation
  • Nachtrag zum Gutachten
  • Instandsetzungsbestätigung
  • Rechnungsprüfungsbericht
  • Gutachtenhonorar

6. TYPENBOGEN

  • Symbolschlüssel
  • Deckblatt
  • Ausführungsvarianten
  • Lohnfaktoren
  • Randfahnencodes

7. E-MAIL- / FAXVORLAGE

  • Wozu brauche ich eine E-Mail bzw. Faxvorlage
  • Wie funktioniert die Vorlage
  • Wo bekomme ich diese Vorlage
  • Wie erreiche ich die Gutachtenauswertung der DAT
  • Mail Vorlage

8. PHANTOMKALKULATION

  • Aufbau einer Phantomkalkulation
  • Erstellung einer Phantomkalkulation

9. SCHADENSRECHT

  • Begriffsbestimmungen
  • Rechtsanwaltskosten
  • Die Schadensabwicklung von Unfällen mit Beteiligung von Leasingfahrzeugen
    • Inhalt des Leasingvertrages
    • Informations-und Mitwirkungspflichten
    • Abrechnung auf fiktiver Baisis
    • Sonstige Pflichten des Leasingnehmers
    • Ansprüche des Leasingnehmers / Leasinggebers
    • Totalschaden
    • 130%-Grenze
    • Quotenrecht
    • Restwert / Wertminderung
    • Sonstige Kosten
    • Haftung des Leasingnehmers
    • Haftung des Dritten und des Kaskoversicherers
  • Wertbegriffe
  • Haftpflicht / Deckung
  • Bürgerliches Gesetzbuch
    • §823 Schadensersatzpflicht
    • §249 Schadenersatz durch Naturalherstellung
    • §250 Schadenersatz in Geld nach Fristsetzung
    • $251 Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung
    • $252 Entgangener Gewinn
    • §631 Werkvertrag
    • $632 Vergütung (neue Fassung)
    • $315 Bestimmung der Leistung
    • $316 Bestimmung der Gegenleistung
  • Vergütung (JVEG)
    • Allgemeine Vorschriften
    • Gemeinsame Vorschriften
    • Vegütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
    • Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
    • Entschädigung von Zeugen und Dritten
    • Schlussvorschriften
  • Zivilprozessordnung
  • Leitsätze und Erläuterungen für Gutachten
  • Honorar nach Schadenshöhe
  • Diverse Gerichtsurteile
  • Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Für weitere Fragen oder Anfragen zu Seminaren für den KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter stehen wir ihnen gerne zu einem persönlichen Kundengespräch zur Verfügung.

Unsere Seminare finden in folgenden Orten statt:

Termine auf Anfrage

Januar:
Juli:
Februar:
August:
März: 
September: 
April: 
Oktober:
Mai:
November:
Juni:
Dezember:

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