BAU RE-ZERTIFIZIERUNG SCHADEN NACH DIN EN 17024

  • Gutachter Ausbildung KFZ und Bau Sachverständiger werden mit der SBW GmbH aus Nettetal. Ihr Partner für das Sachverständigenwesen in ganz Deutschland

EU-ZERTIFIZIERUNG DIN EN ISO/IEC 17024

Schäden an und in Gebäuden

Diese Seminare dienen der Lehrstoffauffrischung. Eine Vertiefung der gezielten und intensiven Prüfungsvorbereitung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird Ihnen in diesem Lehrgang beigebracht.

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Zertifikatsverlängerung

747,50 EUR (Netto)
zzgl 19 % Mwst 142,02 EUR
Gesamt 889,52 EUR (Brutto)

Für KOOP-Partner

537,42 EUR (Netto)
zzgl 19 % Mwst 102,10 EUR
Gesamt 639,52 EUR (Brutto)

EU-ZERTIFIZIERUNG DIN EN ISO/IEC 17024

Schäden an und in Gebäuden

Diese Seminare dienen der Lehrstoffauffrischung und Vertiefung sowie der gezielten und intensiven Prüfungsvorbereitung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Aufbauend auf den Kenntnissen und Inhalten des SBW – Basisseminars und& praktischer Erfahrung in der Sachverständigentätigkeit werden unter anderem die nachfolgenden Themenblöcke behandelt:

  • wirtschaftliche Kenntnisse,
  • technische Grundlagen und Kenntnisse,
  • Rechtsgrundlagen,
  • fachliche / gewerksspezifische Grundlagen und Anforderungen,
  • besondere Kenntnisse über Inhalt, Aufbau und Abfassung von Gutachten, Haftung, Berufskunde und Organisation.

Dauer

Das Seminar dauert drei Tage, im Anschluss findet die Prüfung durch die ADA-InViVo BV statt.

Gebühren

Die Seminargebühr beträgt netto 1495,00€ zzgl. 284,05€ (19% MwSt.), brutto 1.779,05€.

Im Preis enthalten sind Teilnahmekosten, umfassende Seminarunterlagen sowie Erfrischungsgetränke und kleine Snacks während des Seminars.

Zertifizierungsprüfung

Nach Seminarende wird den Teilnehmern die Möglichkeit geboten, an einer Zertifizierungsprüfung teilzunehmen. Die Prüfung wird vom unabhängigen Institut ADA InVivo BV durchgeführt. Die gesonderten Kosten für diese Prüfung und die nachfolgende Zertifizierung sind direkt an die ADA InVivo zu entrichten.

Weitere Infos gerne auf Anfrage!

EU-Zertifizierung von Sachverständigen – Was ist das?

Personenzertifizierung auf Grundlage der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Innerhalb der Europäischen Union gab es in vielen Bereichen unterschiedliche Qualifizierungsmodelle, -varianten und -nachweise, die im Sinne einer Vergleichbarkeit für die Verbraucher nach einheitlichen Richtlinien riefen.

Die Gleichwertigkeit der Zertifizierungen wird durch dieses pyramidale System garantiert. Eine der internationalen Normen diese Zertifizierungssystems ist die DIN EN ISO/IEC 17024, die die personengebundene Zertifizierung regelt. Diese Stufe ist damit auch im deutschen Sachverständigenwesen ein höchst erstrebenswerter Qualifikationsnachweis.

Zertifizierte Sachverständige unterliegen hinsichtlich Ihrer persönlichen Eignung und ihrer hohen fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Ihre Arbeit wird ständig überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von gefertigten Gutachten). Die Gültigkeitsdauer des ausgestellten Zertifikats ist auf 3 Jahre begrenzt.

Danach muss sich der zertifizierte Sachverständige erneut prüfen lassen. Diese Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger ist europa- und weltweit anerkannt. Alle von der EU beschlossenen Richtlinien sind für sämtliche Mitgliedsstaaten verbindlich, das heißt, dass sie diese binnen einer jeweils in der Richtlinie festgesetzten Frist in nationales Recht umzusetzen haben, was wiederum als Folge dann insbesondere öffentliche Stellen zur Anwendung verpflichtet. Bei der EU-weit dann einheitlich geregelten Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 handelt es sich erstmals um ein verbindliches Regelwerk bezüglich der Feststellung der Qualifizierung von Sachverständigen. Auch und insbesondere im Sinne des Verbraucherschutzes wird hierdurch die fachliche Kompetenz in bestimmten und von der speziellen Zertifizierung erfassten Bereichen nachgewiesen und anerkannt. Personenzertifizierte Sachverständige sind also mindestens als gleich qualifiziert und auf einer Stufe mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzusehen und grenzüberschreitend von der Rechtsstellung her gar höher zu bewerten.

Für den Verbraucher und somit für die Kunden ist interessant, dass die Bezeichnung zertifizierter Sachverständiger für (Fachbereich/e) nach DIN EN ISO/IEC 17024 gesetzlich geschützt ist.

EINSTIEGS QUALIFIKATION für den Bau Sachverständigen

  • Handwerksmeister aus dem Bau- oder Baunebengewerbe
  • Techniker aus dem Bau- und Baunebengewerbe
  • Architekten, Diplomingenieure aus dem Bau- und Baunebengewerbe

EU-Zertifizierungs Seminar

  • Wirtschaftliche Kenntnisse
  • Technische Grundlagen und Kenntnisse
  • Rechtsgrundlagen
  • Fachliche/gewerksspezifische Grundlagen und Anforderungen
  • Besondere Kenntnisse über Inhalt, Aufbau und Abfassung von Gutachten, Haftung, Berufskunde und Organisation

Unsere Seminare finden in folgenden Orten statt:

Termine auf Anfrage

Januar:
Juli:
Februar:
August:
März:
September:
April:
Oktober:
Mai:
November:
Juni:
Dezember:

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