KFZ-GUTACHTER FACHSEMINAR AKTUELLES RECHT

  • Gutachter Ausbildung KFZ und Bau Sachverständiger werden mit der SBW GmbH aus Nettetal. Ihr Partner für das Sachverständigenwesen in ganz Deutschland

KFZ Gutachter Aktuelles Recht

Dem Seminarteilnehmer werden die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit dem Kunden, den Assekuranzen und den Werkstätten anhand von interessanten Fallbeispielen vermittelt. Aktuelle ständig wechselnde Themen und die neuesten Grundsatzentscheidungen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

Seminarziel ist es, dem Teilnehmer anhand von Beispielen neue Grundsatzentscheidungen näher zubringen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeiten als Sachverständiger zu verdeutlichen.

Zertifikate nach Abschluss

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Kosten des Seminars

799,00 EUR (Netto)
zzgl 19 % Mwst 151,81 EUR
Gesamt 950,81 EUR (Brutto)

Für KOOP-Partner

649,00 EUR (Netto)
zzgl 19 % Mwst 123,81 EUR
Gesamt 772,31 EUR (Brutto)

Aktuelle Rechtsprechung

Versicherung und Recht

Dem Seminarteilnehmer werden die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit dem Kunden, den Assekuranzen und den Werkstätten anhand von interessanten Fallbeispielen vermittelt. Aktuelle ständig wechselnde Themen und die neuesten Grundsatzentscheidungen stehen im Mittelpunkt des Seminars.

Seminarziel ist es, dem Teilnehmer anhand von Beispielen neue Grundsatzentscheidungen näher zubringen und deren Auswirkungen auf die Tätigkeiten als Sachverständiger zu verdeutlichen.

Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auskunft erteilt Ihnen unsere DAT Kundenbetreuung

Die Seminargebühr beträgt inkl. Pausengetränke und Seminarunterlagen

Seminargebühr:      netto 799,00€ zzgl. 151,81€ (19% MwSt.), brutto 950,81€.

Für Koop.- Partner: netto 649,00€ zzgl. 123,31€ (19% MwSt.), brutto 772,31€.

KENNTNISPRÜFUNG

Prüfgebühren 2 Tage Seminar netto 299,00€ zzgl. 56,81€ (19% MwSt.), brutto 355,81€.

Für Verbandmitglieder netto 199,00€ zzgl. 37,81€ (19% MwSt.), brutto 236,81€.

Das DAT – Seminar endet mit der Kenntnisprüfung vor dem Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. Sie erhalten nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung und ein Zertifikat des Verbandes freier KFZ-Sachverständiger e.V. Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie ein Folgeseminar kostenlos besuchen und erneut an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall werden die Prüfungsgebühren von der DAT zur Hälfte übernommen.

ZERTIFIKATE

  • Teilnahmezertifikat der DAT
  • Zertifikat vom Fachverband mit Prüfbescheinigung

DOZENTEN

Das Dozententeam besteht aus Professoren, Diplom-Ingenieuren, Rechtsanwälten, Diplom-Betriebswirten, staatlich geprüften KFZ-Technikern, KFZ-Sachverständigen, KFZ-Meistern usw., die eine optimale theoretische und praxisorientierte Weiterbildung gewährleisten. Sie sind fachlich und didaktisch hoch qualifiziert und vermitteln den Lehrstoff leicht verständlich und interessant.

Bei Fragen und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte and die DAT Kundenbetreuung.

Diese ist montags bis freitags von 7:30 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar: 0172/251 22 29

Grundvoraussetzungen für diesen Sachverständigen Lehrgang

  • KFZ-Meister
  • KFZ-Techniker-Meister
  • Lackierer-Meister
  • KFZ-Elektriker-Meister
  • Zweiradmechaniker-Meister
  • Karosseriebau-Meister
  • staatl. geprüfter KFZ-Techniker
  • Dipl.-Ing. FH / TH mit Fachrichtung Kraftfahrzeug
  • Altgeselle

SEMINARINHALT

Kernpunkte der Neuregelung:

• Einführung von Regelungen über nachträgliche Änderungen
am Auftragsumfang,
• ein Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die Vertragsparteien
nicht innerhalb von 30 Tagen Einvernehmen
über die Änderungen erzielt haben
• Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
• Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund

Beim Verbraucherbauvertrag:

• Einführung einer Beschreibungspflicht des Unternehmers
• Verbindliche Vereinbarung über die vereinbarte Sache
• Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller

Prozessrecht:

• Einführung spezieller Kammern an den Landgerichten,
um Prozesse zu beschleunigen.
Vertragsrecht:
• Neuregelungen gelten für ab 1.1.2018 geschlossene
Verträge.

Termine

Unsere Seminare finden in folgenden Orten statt:

Termine auf Anfrage

Januar:
Juli:
Februar: 
August:
März:
September: 
April:
Oktober:
Mai:
November:
Juni:
Dezember:

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